The Stub Aerial

1986 · Cordless Home Telephone · Werk 1151 von 1.871

The balcony of an old apartment house in Cologne at dusk in late summer, a deep blue sky, on a small round metal table beside a coffee cup a long slim cream-white handset with a grey earpiece at the top, a short black rubber aerial angled upward, round pale blank buttons, a hand reaching in from the edge toward it, through the open door in the dim hallway a flat cream-white base station with a sloping front and ventilation slots on a wooden chest of drawers, a thin black rod aerial with a brass foot, a black cord in loops, one small orange light glowing on the base.

Wofür es benutzt wurde
Das AEG CLT 1-2/D ist ein schnurloses Tischtelefon: eine Basisstation an der Telefondose und ein tragbares Handteil, das per Funk mit ihr verbunden ist. Das Deutsche Technikmuseum datiert sein Stück auf „nach 1985“, Hersteller AEG-Telefunken; es trägt eine FTZ-Nummer. Was ein solches Gerät leisten musste, schrieb die Bundesregierung im April 1984 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage: abgehende und ankommende Gespräche an Haupt- und Nebenanschlüssen, Tastenwahl, Tonruf und eine Reichweite „je nach Einsatzort bis etwa 100 m“. Am einfachen Hauptanschluss sollte die Bundespost das Telefon gegen eine monatliche Gebühr anbieten.
Was daran neu war
Der erste Anlauf der Bundespost scheiterte. Die Ausschreibung vom 24. Juni 1983 wurde am 19. März 1984 aufgehoben: Von über 50 Interessenten gaben zehn ein Angebot ab, nur fünf stellten ein prüfbares Muster vor, und alle hatten nach der Bundesregierung „schwerwiegende, nicht tolerierbare“ Mängel. Verlangt war unter anderem Schutz gegen Missbrauch des eigenen Anschlusses durch Besitzer anderer Schnurloser und keine Störung „z. T. lebenswichtiger“ Funkdienste. Die neue Ausschreibung sah 30.000 Stück vor; die Gebühr sollte „um ein Mehrfaches“ über der für Zusatzapparate liegen. Wie offen die Funkstrecke war, zeigte ein Fall in Iowa: Nachbarn hörten mit ihrem eigenen Schnurlosen die Gespräche einer Familie mit; ein Bundesgericht sah keine „vernünftige Erwartung“ von Privatsphäre, der Supreme Court lehnte eine Befassung ab (Christian Science Monitor 1990).

Was die Quellen offenlassen: Gerät: DTM, museum-digital 46436 (Depot), datiert nur „nach 1985“; den Funkstandard gibt das Museum unscharf mit „CT1+ bzw. CT2“ an. Die Bundestagsdrucksache 10/1377 (30.4.1984) nennt kein Modell und keinen Hersteller; wer zuerst lieferte und ob AEG dazugehörte, sagt keine Quelle. Der Fall in Iowa (Tyler v. Berodt) betrifft US-Geräte; das Urteil selbst war nicht abrufbar, belegt nur über den Monitor-Artikel.

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