Three Smocks Among the Pines

1916 · Wartime Factory Workwear · Werk 1287 von 1.871

A sandy path through a forest of tall pines near Wittenberg on a hot summer afternoon, sunlight falling in stripes between the dark trunks, low wooden huts behind grass-covered earth banks among the trees, three women walking side by side along the path, seen from directly behind, faces turned fully away, the outer two in dark blue-grey belted smocks with wide collars, the middle one in a smock of pale unbleached linen, all three in gathered puffed fabric caps covering their hair, wide knee breeches and dark knee socks, the outer two in laced leather boots, the middle one in strapped shoes, one carrying a plain wooden box by its handle.

Wofür es benutzt wurde
In den britischen Munitionsfabriken war die Arbeitskleidung amtlich typisiert. Das Handbuch des Health of Munition Workers Committee von 1917 nennt 4 Grundformen: das Überkleid für die allgemeine Fabrikarbeit, den Hosenanzug mit Tunika für Außen- und Schmutzarbeit, den Boiler Suit für "dangerous work where close-fitting clothes are essential for safety", und Schürze mit Latz gegen Nässe, Öl und Säure. Dazu eine Haube gegen Staub und gegen das Erfassen der Haare von Maschinen. Auf eine Anfrage am 14. November 1916 nannte die Regierung für die sechs Monate bis zum 31. Oktober 41 Todesfälle und erklärte, man habe nun Grund zu der Annahme, dass die Aufnahme durch die Haut die Hauptgefahr sei.
Was daran neu war
Neu war 1916 nicht das Kleidungsstück, sondern die Rechtsgrundlage. Abschnitt 7 des Police, Factories etc. (Miscellaneous Provisions) Act 1916 führt "the supply of protective clothing" unter den Gegenständen auf, die der Innenminister anordnen kann, und verbietet, die Kosten vom Lohn abzuziehen. Für TNT-Betriebe verbindlich wurde Arbeitskleidung mit den TNT-Regeln, die das Munitionsministerium gestützt auf die Defence of the Realm Regulations zum 19. Februar 1917 erließ: Regel 10 fordert geprüfte Arbeitskostüme, mindestens wöchentlich gewaschen, Regel 16 verpflichtet die Arbeiterin, sie zu tragen und vor dem Essen abzulegen. Die Kostenregel sah 2 Garnituren je Arbeiterin vor. Der amtliche Text begründet die Kleidung nicht nur mit Gesundheit: "It also aids discipline and promotes esprit de corps."

Was die Quellen offenlassen: Für 3 Kittel je Arbeiterin fand sich kein Beleg; die Kostenregel von 1917 nennt 2. Ein amtliches Metallverbot an der Kleidung steht in den eingesehenen Gesetzes- und Handbuchtexten nicht, nur in einem Museums-Factsheet. Zum Bildmotiv der Kiefern gibt es keinen Beleg. Mehrere IWM-Objektseiten waren nicht abrufbar.

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