A crowd of workers streaming out through the arched gate of a factory at shift change, clogs on cobbles, a timekeeper hut and a board of numbered brass checks beside it.
Wofür es benutzt wurde
Das Werkstor war die Stelle, an der gezählt wurde. Willard L. Bundy aus Auburn, New York, nennt in seiner Patentschrift (angemeldet 3. August 1887, erteilt 20. November 1888 als Nr. 393.205) den Zweck selbst: Die Beschäftigten von Fabriken und Werkstätten sollten gezwungen werden, die Zeit ihres Eintretens selbst aufzuzeichnen, und das solle die Ausgabe für die sonst dafür beschäftigten Wächter oder Zeitnehmer einsparen. Auf deutschen Zechen leistete das die Markenkontrolle am Eingang: die Fahrmarke, ein Blechplättchen mit fester Nummer, diente nach dem Förderverein Bergbauhistorischer Stätten der Zeit- und Sicherheitskontrolle der eingefahrenen Bergleute — sie sagte auch, wer unter Tage war. In Swindon führte ein breites Tor mit schmalen Büros in das Werk der Great Western Railway; der Fußgängertunnel, rund 116 Meter lang, wurde am 5. Februar 1870 eröffnet, und die Denkmalbeschreibung nennt für den Höhepunkt 1925 eine Belegschaft von über 14.000.
Was daran neu war
Kern ist Anspruch 1 von sieben: ein Uhrwerk mit einem Typenrad für die Zeit und einem zweiten für die Person, bedient über verschieden geformte Einzelschlüssel. Also wer und wann in einem Abdruck, ohne Zeugen. Wer das zuerst konnte, ist ein Streit aus Patentprozessen: Das Berufungsgericht hielt 1899 in Bundy Mfg. Co. gegen Detroit Time-Register Co. fest, die nächste Annäherung an Bundys Patent von 1891 sei zugleich die zeitlich erste: Lane & Hill (Nr. 210.788, 1878); daneben nannte es Haskell, Bundys eigenes Patent von 1888 und Dey 1889. Der Widerhaken ist doppelt: Die Maschine, die die Minute des Arbeiters beweisbar machte, wurde in der Patentschrift mit der Einsparung des Mannes begründet, der bis dahin am Tor stand. Und über das berühmte Patent von 1888 sagte dasselbe Gericht, die Verwicklung und Feinheit des nötigen Mechanismus habe die Maschine unzuverlässig und ohne jeden praktischen Wert gemacht; als erste brauchbare Ausführung ihrer Art sah es das Patent vom 26. Mai 1891 an.