A heavy ledger opened flat with its binding posts unscrewed, one ruled account sheet lifted clear of the stack, a small pile of blank sheets waiting beside it, the binder's brass posts and thumb nuts laid out in order on the desk, the leather covers of the binder worn at the corners, a brass inkwell and a pen beside, the desk beneath a tall window on the left, an electric bulb in a green glass shade hanging above, a vertical file cabinet and a roll-top desk behind, the office reaching into shadow with dark unlit figures at the far desks.
Wofür es benutzt wurde
Das Loseblatt-Hauptbuch ersetzte das gebundene Kontobuch durch einen Ordner mit herausnehmbaren Blättern. James H. Rand aus North Tonawanda im Staat New York beschreibt den Zweck im ersten Satz seiner Patentschrift: Hauptbücher und ähnliche Rechnungsbücher, besonders Bankkontobücher mit losen Blättern, die herausgenommen werden sollen, sobald die darauf geführten Konten abgeschlossen und in einen Übertragsordner gebracht sind; die entnommenen Blätter werden durch neue ersetzt und der Deckel so lange benutzt, wie er brauchbar bleibt. Was das brachte, nennt Charles A. Sweetland 1902: die Dehnbarkeit des Kontos. Keine langen und kurzen Seiten mehr, kein Behelf mit doppelten Spalten - das lose Blatt richte sich nach dem Fall, ob ein Konto einen Posten enthalte oder zehntausend. Und: am großen gebundenen Hauptbuch konnte nur ein Mann arbeiten, weshalb die Kontoauszüge immer mehrere Tage zu spät kamen.
Was daran neu war
Neu war nicht der Ordner, sondern die Nachweiskette, die das Herausnehmen erträglich machte. Sweetland beschreibt drei Mittel. Das geschlitzte Loch, durch das das Blatt bei geöffnetem Deckel um den Pfosten federt, während es bei verschlossenem Ordner nicht ohne Zerreißen herauszuziehen ist. Das Schloss am Deckel. Und die Angabe "Sheet No." auf jeder Seite, durchlaufend numeriert, damit ein Konto von Anfang bis Ende an den Blattnummern zu verfolgen ist. Ein sechs Zoll langer Pfosten nahm etwa tausend Blätter auf. Mehrere arbeiteten gleichzeitig daran: James Barker meldete 1898 ein Transfer-Ledger an (erteilt 1899, übertragen auf The Richmond & Backus Company in Detroit), Ambrose E. Anderson 1902, Friedrich Bollenbach 1905. Der Widerhaken ist, dass der gefürchtete Prozess nie kam. Die Rechtsabteilung des Journal of Accountancy schrieb im Mai 1907, es gebe dazu keine Entscheidungen höherer Gerichte und es sei sehr zweifelhaft, dass die Frage je vor ein höheres Gericht komme. Noch im Dezember 1907 fragte das Prüfungsamt von Rhode Island als Pflichtfrage nach dem Einwand gegen Loseblatt-Einlegerbücher; Minnesota schrieb Loseblatt- und Karteisysteme 1909 in sein Beweisgesetz.
Was die Quellen offenlassen: Nichts verankert das Loseblatt-Hauptbuch gerade im Jahr 1900; die nächstgelegenen datierten Belege sind Barkers Patent von 1898/1899 und Sweetlands Buch von 1902. Sweetland verlegte sein Buch selbst und schreibt als Befürworter. Die Stellen aus dem Journal of Accountancy stammen aus Mikrofilm-Texterkennung und sind sinngemäß wiedergegeben. Zu Irving-Pitt und Baker-Vawter fand ich nur Erwähnungen in der Fachpresse, keine Gründungsdaten.