The Personenkennzahl

1970 · Personal Identification Number · Werk 716 von 1.871

The Personenkennzahl, 1970, Personal Identification Number

A stack of closed identity booklets on the counter of a residents' registration office in a district town in Saxony in 1970, each booklet about ten and a half by seven and a half centimetres, stiff imitation leather with rounded corners, lying back cover up, plain dark blue, squared in a neat pile, and beside them a wooden box of grey index cards seen edge-on as fine lines, a pale laminate counter top, the hands of a woman clerk in grey cardigan sleeves seen from the side, a roller-shutter filing cabinet blurred behind, flat light from fluorescent tubes.

Wofür es benutzt wurde
Die Personenkennzahl der DDR, eine Nummer zur eindeutigen Identifizierung jedes Bürgers, wurde nach Darstellung der Gedenkstätte Museum in der "Runden Ecke" in Leipzig ab 1970 schrittweise vom Ministerium des Innern eingeführt. Sie bestand aus 12 Ziffern: 1 bis 6 das Geburtsdatum, 7 Jahrhundert und Geschlecht - 2 und 3 für bis 1899, 4 und 5 für 1900 bis 1999, gerade Ziffern männlich, ungerade weiblich -, 8 bis 11 ein Schlüssel für die vergebende Stelle, 12 die Prüfziffer. Das Bundesarchiv beschreibt sie als Primärschlüssel der Personendatenbank, die das Büro für Personendaten ab 1. Januar 1984 führte: über 60 Datenfelder zu jedem im Land mit Hauptwohnsitz gemeldeten Menschen, darunter Ausreiseanträge, Reisebeschränkungen und Hinweise auf Einträge im zentralen Strafregister. Das MfS hatte von Anfang an Vollzugriff über eine Arbeitsgruppe der ZAIG mit 16 Planstellen.
Was daran neu war
Neu war nicht die Nummer, sondern dass sie durchgesetzt wurde. Im selben Jahr, in dem die DDR mit der Einführung begann, plante auch die Bundesregierung eine zwölfstellige Kennung. Die Bundestagsdrucksache VI/598 vom 1. April 1970, die Antwort des Bundesinnenministers auf eine Kleine Anfrage, beschreibt ein bundeseinheitliches Personenkennzeichen aus Geburtsdatum, Geschlecht, vierstelliger Seriennummer und Prüfziffer; die Vergabe hielt die Regierung für 1973 für möglich. Im Osten kam die Zahl, im Westen nicht: die Humanistische Union schreibt, der Rechtsausschuss des Bundestages habe die Einführung 1976 unter Berufung auf das Mikrozensus-Urteil von 1969 gestoppt. Der Widerhaken: die Zahl überlebte den Staat. Nach Angabe des Bundesarchivs wurde die Personendatenbank 1990/91 zum Zentralen Einwohnerregister, behielt die PKZ als Schlüssel und wurde erst Ende 1992 aufgelöst.

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