The Dutch Bevolkingsregister

1850 · Continuous Population Register · Werk 689 von 1.871

The Dutch Bevolkingsregister, 1850, Continuous Population Register

A large population register volume of 1850 lying open on a sloping oak desk in the office of a small town hall in the Netherlands in January, seen from the side at a flat angle, the open double page about fifty-three centimetres wide and forty high, cream paper crossed by a grid of fine ruled lines in twenty narrow columns, a few rows struck through in ink, the volume bound in half leather with marbled paper sides, a clerk's hand in a black wool sleeve holding a steel pen at the margin, behind it a shelf of volumes of the same height, a cast-iron stove, a tall window looking onto a canal, pale winter daylight from the left.

Wofür es benutzt wurde
Das Bevolkingsregister war das laufend fortgeschriebene Einwohnerregister der niederländischen Gemeinden. Es begann amtlich am 1. Januar 1850 in jeder Gemeinde, aufgesetzt auf die dritte Volkszählung vom 19. November 1849. Anders als eine Zählung war es kein Stichtag, sondern ein Buch, das weiterlief: Geburt, Tod, Heirat, Zuzug und Wegzug wurden nachgetragen oder das Alte durchgestrichen, und alle zehn Jahre begann ein neuer Band, abgeschrieben aus dem vorigen. Je Person standen darin Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, Stellung im Haushalt, Familienstand, Beruf, Religion, Adresse sowie Datum des Zuzugs und der vorherige Wohnort. Um 1920 gingen die meisten Gemeinden von Büchern auf Familienkarten über, nach Nachnamen geordnet, später auf Einzelkarten, die mit der Person in die neue Gemeinde wanderten.
Was daran neu war
Neu war, dass der Staat die Einwohner landesweit nicht mehr nur zählte, sondern fortschrieb; einzelne Orte führten solche Register schon früher, Zuid-Holland ab 1845, ein Teil Gelderlands ab 1811. Ein Register, das Umzüge mitführt, beantwortet Fragen, die eine Zählung nicht beantworten kann — wer wohin gezogen ist, wie lange jemand wo gewohnt hat —, und es vergisst nichts zwischen zwei Stichtagen. Der Widerhaken ist, wofür dieser Apparat 91 Jahre später zu haben war. Am 3. Februar 1941 ordneten die Behörden auf Anweisung der deutschen Besatzer an, dass sich alle Juden melden müssen. Ausgeführt wurde das von den Gemeinden im vorhandenen Bevolkingsregister: Die Angabe kam zur Akte der Person, und damit die Karte schneller zu finden war, wurde ein Reiter mit J oder B angesteckt. Bis August 1941 waren 140.552 Juden und insgesamt 160.820 Personen erfasst. Das Anne Frank Haus schreibt, die Erfassung habe es ermöglicht, die Betroffenen aufzufinden und abzutransportieren.

Was die Quellen offenlassen: Eine Rechtsgrundlage für 1850 — Erlass oder Gesetz — nennt keine der eingesehenen Quellen. Zum Umstieg auf die Einzelkarte weichen die Angaben ab: FamilySearch nennt 1940 mit einzelnen Karten für 1938 und 1939, dutchgenealogy.nl nennt 1938.

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