The Persoonsbewijs

1941 · Fingerprint Identity Card · Werk 708 von 1.871

The Persoonsbewijs, 1941, Fingerprint Identity Card

The counter of a municipal office in the Netherlands in 1941, on the worn wooden counter top a sheet of plate glass about twenty by thirty centimetres rolled with a thin even film of black ink, a small rubber roller with a wooden handle, a folded cotton rag, beside them a stack of closed folded identity cards of stiff plain unmarked grey-white card lying back cover up, a clerk's hand in a dark grey civilian jacket sleeve guiding the index finger of a second hand in a brown wool coat sleeve toward the inked glass, wooden card index cabinets soft in focus behind, bare plastered walls painted pale cream, pale daylight from a window on the right.

Wofür es benutzt wurde
Das Persoonsbewijs war der Ausweis, den in den besetzten Niederlanden jeder vom fünfzehnten Lebensjahr an immer bei sich tragen musste. Entworfen hat ihn der niederländische Beamte Jacobus Lambertus Lentz gemeinsam mit den deutschen Besatzern, eingeführt wurde er im Frühjahr 1941. Er enthielt ein Lichtbild und einen Fingerabdruck, und die Angaben wurden in einem zentralen Register festgehalten. Das Verzetsmuseum schreibt, kein Land in Europa habe einen technisch und administrativ so vollkommenen Ausweis gehabt. Die Besatzer kontrollierten damit Menschen für den Arbeitseinsatz in Deutschland, für die Judenverfolgung und für das Aufspüren von Widerstandsleuten. Ab Mitte 1941 wurde den Juden ein großes "J" in das Dokument gestempelt.
Was daran neu war
Neu war nicht der Ausweis, sondern seine Gegenprobe. Zu jedem Persoonsbewijs gab es ein zweites Stück Papier: einen Empfangsschein mit Fingerabdruck und Lichtbild, der zentral aufbewahrt wurde. Ein vorgelegter Ausweis ließ sich damit gegen die Kartei prüfen, und eine gute Fälschung allein reichte nicht mehr. Genau deshalb musste der Widerstand nicht nur Papiere herstellen, sondern an die Kartei heran. Darauf liefen die Angriffe auf die Register in Amsterdam 1943 und Den Haag 1944 hinaus. Der Widerhaken liegt davor: Das Dokument kam nicht allein vom Besatzer, sondern ebenso von einem niederländischen Beamten, und seine Einführung stieß nach Darstellung des Verzetsmuseums auf wenig Widerstand, auch weil die Folgen zunächst noch nicht zu spüren waren. Gefälscht wurde es dann doch, nach Angaben von tweedewereldoorlog.nl von der Persoonsbewijzencentrale in großem Umfang.

Was die Quellen offenlassen: Zur Zahl der ausgegebenen Ausweise machen beide Quellen keine Angabe. Das Verzetsmuseum datiert die Einführung auf das Frühjahr 1941 und nennt die Pflicht ab 15 Jahren, tweedewereldoorlog.nl nennt in einer Bildunterschrift den 1. Oktober 1941 als Beginn der Besitzpflicht und kein Mindestalter.

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